Kommunalwahlen 2026
unsere Wahlantritte
Am 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Bei diesen Wahlen werden die kommunalen Vertretungen in den Städten, Gemeinden, Märkten und Landkreisen des Freistaates Bayern neu gewählt. Die Wählerinnen und Wähler können ihre Stimmen entweder einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten geben (kumulieren und panaschieren) oder eine komplette Parteiliste wählen. Gewählt werden:
- Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
- Landrätinnen und Landräte
- Gemeinderäte
- Kreisräte
Kumulieren bedeutet, dass die Wählerin / der Wähler die Stimmen, die ihr/ihm insgesamt zur Verfügung stehen, gezielt auf einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten verteilen kann. Konkret kann ein/e Kandidat/in bis zu drei Stimmen erhalten. So ist es möglich Kandidat*innen, gezielt zu unterstützen und „nach vorne" zu wählen. Dies ist sowohl innerhalb einer Liste als auch - immer begrenzt auf den Rahmen des Gesamtstimmenkontingentes - listenübergreifend (siehe "Panaschieren") möglich.
Panaschieren bedeutet, dass Sie Ihre Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen (also Parteien oder Wählergruppen) verteilen können. Man ist also als Wähler*in nicht an eine einzige Liste gebunden, sondern kann quer durch die Parteien und Gruppierungen wählen.
Es gibt also mehr Möglichkeiten als sonst, ÖDP zu wählen ;-).
Und außerdem: Bei den Kommunalwahlen gibt es keine 5%-Prozenthürde, es zählt also jede Stimme!
Hinweise:
- Wenn Sie also (nur) die ÖDP-Liste ankreuzen geben Sie alle 30 Stimmen der ÖDP.
- Sie könen einzelnen Kandidat/inn/en bis zu 3 Stimmen geben. Auch mehrfach aufgeführte Bewerber/-innen dürfen allerdings insgesamt höchstens drei Stimmen erhalten. (Zusätzlich können Sie die ÖDP-Liste ankreuzen, damit keine Stimme verloren geht.)
- Für die jeweilige Anzahl der Sitze im Stadtrat ist die Summe aller Stimmen für eine Partei ausschlaggebend. Auch Stimmen für Kandidat/inn/en, die nicht in den Stadtrat kommen, sind somit nicht verloren
- Weitere Details finden Sie auf der Offizielle Info-Seite des bayerischen Innenministeriums zur Wahl