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Antrag / Anfrage / Rede

Stadtrat Unterschleißheim: Förderung von Dachbegrünungen

Begrünte Dächer können (wie auch schon erfolgt) in einem Bebauungsplan für flach geneigte und flache Dächer festgesetzt und als ökologische Ausgleichsmaßnahme nach § 1a Abs. 3 BauGB angerechnet werden.

Herrn Bürgermeister Christoph Böck,

Rathaus Unterschleißheim

 

Förderung von Dachbegrünungen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich bitte um Behandlung des folgenden Antrages:

  • Die Stadt Unterschleißheim fördert die Dachbegrünung (ggf. auch in Verbindung mit Fotovoltaik) bei Neubauten durch weitreichende Festlegungen in Bebauungsplänen.

Erläuterung: Begrünte Dächer können (wie auch schon erfolgt) in einem Bebauungsplan für flach geneigte und flache Dächer festgesetzt und als ökologische Ausgleichsmaßnahme nach § 1a Abs. 3 BauGB angerechnet werden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 9 des Baugesetzbuches.

  • Die Stadt Unterschleißheim entwickelt ein Förderprogramm zur Dachbegrünung, um Anreize auch da zu schaffen, wo es ein Bebauungsplan nicht vorgibt, ggf. auch im Bestand.

Erläuterung: Als Beispiel kann das Förderprogramms Bremer Dächer – grün und lebendig. www.bremer-umwelt-beratung.de/Foerderprogramme-Dachbegruenung.html dienen.

Begründung: Die Begrünung von Dächern ist ein wichtiger Baustein zur Verbesserung des lokalen Kleinklimas, zur Reduzierung von Feinstaub, zur Minderung der Hitzentwicklung, zur Regenrückhaltung und als Beitrag zur Förderung der Artenvielfalt. Die Stadt Unterschleißheim sollte dies unterstützen und fördern. Weiterführende Informationen gibt ein Leitfaden Dachbegrünung:

https://www.oedp-donau-ries.de/fileadmin/user_upload/01-instanzen/04704/060-Service/Dachbegruenung/Dachbegruenung_Leitfaden_OEDP_DON_DLG.pdf

Mit besten Grüßen

Bernd Knatz, ÖDP-Stadtratsmitglied

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