Begrünte Dächer können (wie auch schon erfolgt) in einem Bebauungsplan für flach geneigte und flache Dächer festgesetzt und als ökologische Ausgleichsmaßnahme nach § 1a Abs. 3 BauGB angerechnet werden.
Herrn Bürgermeister Christoph Böck, Rathaus UnterschleißheimFörderung von DachbegrünungenSehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte um…