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Pressemitteilung

Mythen und Fakten zur elektronischen Patientenakte (ePA) – bringt sie eine bessere Gesundheitsversorgung ?

Dr. med. Andreas Meißner, München Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht (BfDS)

Dr. med. Andreas Meißner

Dr. med. Andreas Meißner (Quelle: privat)

„Klar, dass die Digitalisierung in der Medizin uns viele Fortschritte ermöglicht hat, denken wir nur an die Auswertung von Ultraschall- und Kernspinbildern“, stellt Dr. Andreas Meißner vom ‚Bündnis für Datenschutz und Schweigepflicht‘, niedergelassener Arzt und Buchautor fest, „dort aber findet der Fortschritt rein auf Ebene der Geräte statt.“ Damit unterscheidet er die digitaltechnische Geräteleistung von der digitalen Abspeicherung von Patientendaten in Datenbanken, auf die etliche Institutionen Zugriff bekommen sollen.

So soll jetzt in zwei neuen Gesetzen geregelt werden, dass Bürgerinnen und Bürger automatisch eine elektronische Patientenakte bekommen und aktiv widersprechen müssen, falls sie das nicht wollen. Der Zugang für Forschung und Industrie auf die in Clouds gespeicherten Daten wird auch erleichtert werden. Und Ärzte und Therapeuten werden zur Aktenbefüllung verpflichtet. Der Gesundheitsminister spricht bereits davon, mittels Künstlicher Intelligenz (KI) gleich das Arzt-Patienten-Gespräch in Echtzeit in verwertbare Daten umzuwandeln. „Das gefährdet die Schweigepflicht und macht uns zu Datenlieferanten für die Industrie“, stellt Dr. Meißner fest.

Und auch Hacker sind interessiert. „Datenlecks und Cyberangriffe gab es auch im Gesundheitswesen bereits zuhauf“, so Dr. Meißner. Die Antwort darauf gibt Dr. Werner Wolf, Professor für Informationstechnik, Vorsitzender des ÖDP-Arbeitskreises Digitalisierung: „Eine absolute 100 %-ige Sicherheit gibt es nicht, deswegen werden auch die Verschlüsselungscodes immer länger.“

Diese Unsicherheit ist für Dr. Meißner Grund genug, im Sinne der Patienten diese Neuerungen in Frage zu stellen. Zumal auch der medizinische Nutzen, gemessen am Aufwand, nicht gegeben erscheint. Er wird diese Positionen mit Einzelbegründungen untermauern und in der anschließenden Diskussion Fragen aus dem Publikum beantworten.

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