Antrag: Erschließungsbeiträge werden zu einem Drittel des zu erhebenden oder bereits erhobenen Betrags erlassen, sofern seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind und die Beitragspflichten im Zeitraum vom 01.04.2012 bis 31.03.2021 entstanden sind oder entstehen (Art. 13 Abs. 6 Satz 1 Kommunalabgabengesetz).
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Böck,Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,
Ich bitte um Behandlung des folgenden Antrages:
Die Satzung über…